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Geologiedatengesetz

Geologiedatengesetz

Anzeige, Übermittlung und Bereitstellung von Geologischen Untersuchungen nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG)

Das Geologiedatengesetz trat am 30. Juni 2020 in Kraft und löste das Lagerstättengesetz ab.

Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg ist gemäß Geologiedaten-Zuständigkeitsverordnung. (Geol-ZuVO) vom 17.09.2020 zuständig für die Sicherung von Daten aus geologischen Untersuchungen für die geologische Landesaufnahme in Baden-Württemberg. Auch Bohrkerne und Bohr-, Gesteins- und Bodenproben werden archiviert, um deren dauerhafte Verfügbarkeit, Lesbarkeit und Verständlichkeit zu gewährleisten.

Zu geologischen Untersuchungen zählen alle allgemein geologischen, rohstoffgeologischen, ingenieurgeologischen, geophysikalischen, mineralogischen, geochemischen, bodenkundlichen, geothermischen, hydrogeologischen sowie geotechnischen Messungen des Untergrunds, des Bodens oder des Grundwassers mit Hilfe von Schürfen, Bohrungen, Feld- oder Bohrlochmessungen und sonstigen Erkundungsmethoden wie der Fernerkundung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Link zu den FAQ.