LGRBAnzeigeportal

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Merkblatt zum Workflow (206 KByte)

Für die Anzeige von Bohrvorhaben und Geologischen Untersuchungen und für die Übermittlung von Untersuchungsergebnisse stehen im Anzeigeportal drei Anwendungen bereit. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Nutzung der Anwendungen erläutern, um Ihnen eine einfache Erfassung von Anzeigen und Übermittlung von Daten zu ermöglichen.

Für jede Anwendung haben wir eine der folgenden Ausfüllanleitungen erstellt:

  1. Ausfüllanleitung zur Nutzung des Anzeigeportals - Bohranzeige erfassen
  2. Ausfüllanleitung zur Nutzung des Anzeigeportals - Geologische Untersuchung erfassen
  3. Ausfüllanleitung zur Nutzung des Anzeigeportals - Fach- und Bewertungsdaten übermitteln

Hinweis zur Registrierung
Die Verlinkung „Registrierung“ im Header-Menü des LGRBanzeigeportals öffnet die Produktseite des Portals im LGRB-Shop. Durch Betätigung der Buttons „zum Warenkorb hinzufügen“ werden Sie zur Login-Seite des Shops weitergeleitet auf der Sie sich als Neukunde registrieren müssen. Nach der Registrierung gelangen Sie erneut auf die Produktseite und können als registrierter Kunde den Zugang zum LGRBanzeigeportal kostenfrei bestellen. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestellbestätigung und ihr Account wird von uns freigeschaltet. Über die Freischaltung Ihres Accounts werden Sie durch eine zweite Mail informiert.

Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung des Anzeigeportals erst am Folgetag zur Bestellung erfolgt.


Ausfüllanleitung zur Nutzung des Anzeigeportals - Bohranzeige erfassen

Allgemeine Informationen und Navigationshilfe
Die Anwendung zur Anzeige eines Bohrvorhabens kann im Themenbaum links oder mit der Kachel "Bohranzeige" auf der Startseite aufgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anzeige eines Bohrvorhabens registriert und angemeldet sein müssen.

Die Anwendung zur Anzeige von Bohrvorhaben ist in einer Reiterstruktur aufgebaut. Bitte füllen Sie mindestens die mit einem * gekennzeichneten Pflichtfelder aus. Nur dann können Sie zum nachfolgenden Reiter wechseln und die Anzeige durch Betätigung des Buttons "Weiter" fortsetzen.

Ein korrekt ausgefüllter Reiter wird durch ein grünes Häkchen in der Reiterübersicht gekennzeichnet. Durch das Klicken auf einen Reiter in der Reiterübersicht oder durch Betätigung der Buttons "Zurück" oder "Weiter" können Sie durch die ausgefüllten Reiter navigieren.

1. Reiter: Adressangaben
Bitte geben Sie im Abschnitt "Angaben zur anzeigenden Person" Ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Weitere Adressangaben sind zu Ihrem Auftraggeber notwendig. Wir benötigen diese Informationen für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens. Wer als anzeige- und übermittlungsverpflichtete Person gilt, ist in § 14 Geologiedatengesetz (GeolDG) genau festgelegt. Der Name des Bohrunternehmens ist ebenfalls eine Pflichtangabe.

Ob es sich bei den geologischen Daten eines Bohrvorhabens um staatliche oder nichtstaatliche Daten handelt, ist abhängig vom Auftraggeber. Welche Auftraggeber als staatlich oder nichtstaatlich anzusehen sind, haben wir in unseren FAQ beschrieben. Außerdem finden Sie die genaue Definition in § 3 Abs. 4 GeolDG.

2. Reiter: Projekt/Vorhaben
Die "Angaben in diesem Reiter sollen Ihr Bohrvorhaben genauer beschreiben. Im Freitextfeld "Bezeichnung des Bau-/Bohrvorhabens" ist der vollständige Name des Projekts einzutragen. Als "Zweck" wählen Sie bitte den Bohrzweck aus, der am ehesten zutrifft.

Bitte geben Sie die Anzahl der Bohrungen an, die im Rahmen des angezeigten Bohrvorhabens durchgeführt werden sollen. Die Angaben zur Art des Bohrverfahrens und zum Ausführungszeitraum beziehen sich auf alle angezeigten Bohrungen. Ein Bohrvorhaben ist gemäß § 8 GeolDG mindestens zwei Wochen vor der Durchführung anzuzeigen.

Ein "gewerblicher Zweck" besteht, wenn das Bohrvorhabens auf Grundlage einer Bergbauberechtigung durchgeführt wird oder wenn es im Rahmen einer sonstigen Rohstoffexploration stattfinden soll. Ansonsten ist das Bohrvorhaben als nicht gewerblich zu kennzeichnen.

Gemäß § 31 GeolDG können Beschränkungen für die öffentliche Bereitstellung zum Schutz öffentlicher Belange vorliegen. Sie können die Art der Beschränkung aus den vorgegebenen Optionen auswählen und im Freitextfeld "Gründe gemäß § 31 GeolDG" begründen. Wir werden Ihre Angaben im Rahmen der Weiterverarbeitung der Anzeige prüfen.

3. Reiter: Bohrungen
Die Angaben im Abschnitt Daten einer Einzelbohrung können manuell in den dafür vorgegebenen Feldern eingetragen werden. Die Daten zur Lage von Bohrungen werden durch das Setzen des Bohrpunkts im Kartenfenster automatisch ausgefüllt. Alternativ können Sie die Koordinaten über "Koordinaten setzen" auch manuell eingeben. Bitte beachten Sie, dass bei einer manuellen Eingabe die Koordinaten im UTM-Referenzsystem erfasst werden müssen. Nur die Freitextfelder "Flurstück" und "Standortadresse" müssen manuell ausgefüllt werden.

Die Daten zur Einzelbohrung werden erst durch die Betätigung des Buttons "Bohrung speichern" gespeichert. Mit der Betätigung des Buttons "Neue Bohrung" können Sie das bereits ausgefüllte Formular leeren, um eine weitere Bohrung zu erfassen. Die gespeicherten Bohrungen sind in der Tabelle unter der Kartendarstellung aufgelistet. Durch einen Klick auf den Button "Bohrung löschen" können gespeicherte Bohrungen komplett aus der Anzeige entfernt werden.

Wenn Ihr Bohrvorhaben aus mehr als einer Bohrung besteht, können Sie alternativ zur Digitalisierung aller Einzelbohrungen nur einen Bohrpunkt angeben und die Lage des gesamten Bohrvorhabens mit einem Polygon digitalisieren. Zur Erstellung des Polygons Klicken Sie innerhalb der Karte auf den Button "Lage des Bohrvorhabens". Anschließend können Sie das Polygon im Kartenfenster konstruieren.

4. Reiter: Proben/Untersuchungen
Im Falle einer Entnahme von Probenmaterial oder bei einer Durchführung von Pumpversuchen oder weiteren Untersuchungen bitten wir Sie auch diese zu dokumentieren. Für die Probeentnahmen sind der geplante Aufbewahrungsort und die Aufbewahrungsdauer der Proben einzutragen. Pumpversuche und sonstige Untersuchungen beschreiben Sie bitte im dafür vorgesehenen Freitextfeld. Für Bohrlochmessungen wählen Sie bitte die Untersuchungsarten aus, die am ehesten zutreffen (Mehrfachnennung möglich).

Es ist auch möglich Besonderheiten zur Geologie und Hydrogeologie sowie sonstige Bemerkungen anzugeben.

5. Reiter: Bohrtechnik
Bitte geben Sie für Bohrungen mit einer Teufe von mehr als 100 m alle Angaben zur Bohrtechnik, zum Ausbau und zur Verfüllung des Bohrloches sowie zu den dafür verantwortlichen Personen in den dafür vorgesehenen Feldern an. Für Bohrungen kleiner 100 m brauchen Sie diese Angaben nicht auszufüllen.

Bitte stellen Sie sicher, dass uns die aktuellen Dokumente der EU-Konformitätserklärung des Herstellers, Qualitätszertifikate sowie die Nachweise zur Fachkunde vorliegen oder lassen Sie uns diese über die Upload-Felder zukommen.

6. Reiter: Anlagen
In diesem Reiter können Sie Lagepläne und sonstige Unterlagen hochladen, die Sie uns zukommen lassen möchten.

7. Reiter: Zusammenfassung
Im Reiter Zusammenfassung können Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben prüfen. Sie können den Anzeigevorgang abschließen indem Sie die Anzeige speichern oder absenden. Durch Betätigung des blauen "PDF" Buttons können Sie die Anzeige als PDF-Datei herunterladen.


Ausfüllanleitung zur Nutzung des Anzeigeportals - Geologische Untersuchung erfassen

Allgemeine Informationen und Navigationshilfe
Die Anwendung zur Anzeige einer geologischen Untersuchung kann im Themenbaum links oder mit der Kachel "Anzeige einer geologischen Untersuchung" auf der Startseite aufgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anzeige einer geologischen Untersuchung registriert und angemeldet sein müssen.

Die Anwendung zur Anzeige von geologischen Untersuchungen ist in einer Reiterstruktur aufgebaut. Bitte geben Sie mindestens die mit einem * gekennzeichneten Pflichtangaben an. Nur dann können Sie zum nachfolgenden Reiter wechseln und die Anzeige durch Betätigung des Buttons "Weiter" fortsetzen.

Ein korrekt ausgefüllter Reiter wird durch ein grünes Häkchen in der Reiterübersicht gekennzeichnet. Durch das Klicken auf einen Reiter in der Reiterübersicht oder durch Betätigung der Buttons "Zurück" oder "Weiter" können Sie durch die ausgefüllten Reiter navigieren.

1. Reiter: Adressangaben
Bitte geben Sie hier im Abschnitt "Angaben zur anzeigenden Person" ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Weitere Adressangaben sind zu Ihrem Auftraggeber notwendig. Wir benötigen diese Informationen für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens. Wer als anzeige- und übermittlungsverpflichtete Person gilt, ist in § 14 Geologiedatengesetz (GeolDG) genau festgelegt.

Ob es sich bei den geologischen Daten einer Untersuchung um staatliche oder nichtstaatliche Daten handelt, ist abhängig vom Auftraggeber. Welche Auftraggeber als staatlich oder nichtstaatlich anzusehen sind, haben wir in unseren FAQ beschrieben. Außerdem finden Sie die genaue Definition in § 3 Abs. 4 GeolDG.

2. Reiter: Projekt/Vorhaben
Die Angaben zur geologischen Untersuchung sollen Ihre Arbeiten, die Sie durchführen werden, genauer beschreiben. Unter "Art der geologischen Untersuchung" ist die geowissenschaftliche Messung anzugeben, die am ehesten Ihrer Untersuchung entspricht. Neben den klassischen geologischen Untersuchungen wie Aufschlussuntersuchungen oder geologischen Kartierungen gehören beispielsweise hydrogeologische, ingenieurgeologische oder bodenkundliche Messungen zu den anzeigepflichtigen Untersuchungen.

Geologischen Untersuchungen der Art "Seismik", "flächenhafte geophysikalische Untersuchung", "Fernerkundung" oder "Schurf" sind fachübergreifend und können für unterschiedliche geowissenschaftliche Fachbereiche durchgeführt werden. Als "Zweck" wählen Sie bitte den Fachbereich aus, der am ehesten zutrifft. Die weiteren Untersuchungsarten sind fachspezifisch. Bei fachspezifischen Untersuchungen entspricht der "Zweck" der "Art der Untersuchung".

Im Feld "Methode der geplanten Untersuchung" wählen Sie bitte eine der vorgeschlagenen Methoden, die am ehesten auf Ihre Untersuchung zutrifft. Ergänzungen zur geplanten Anzahl, Strukturierung und Planung der Untersuchungen können Sie unter "Umfang der Untersuchungen" eintragen.

Für eine zeitliche Einordnung der geologischen Untersuchung geben Sie bitte das jeweilige Datum für Untersuchungsbeginn und -ende an. Eine geologische Untersuchung ist gemäß § 8 GeolDG mindestens zwei Wochen vor der Durchführung der Untersuchung anzuzeigen.

Wenn die geologische Untersuchung länger als ein Jahr dauert, kennzeichnen Sie die Untersuchung bitte als Monitoring. Für ein Monitoring ist kein Untersuchungsende anzugeben.

Ein "gewerblicher Zweck" besteht, wenn die geologische Untersuchung auf Grundlage einer Bergbauberechtigung durchgeführt wird oder wenn sie im Rahmen einer sonstigen Rohstoffexploration stattfinden soll. Ansonsten ist die geologische Untersuchung als nicht gewerblich zu kennzeichnen.

Gemäß § 31 GeolDG können Beschränkungen für die öffentliche Bereitstellung zum Schutz öffentlicher Belange vorliegen. Sie können die Art der Beschränkung aus den vorgegebenen Optionen auswählen und im Freitextfeld "Gründe gemäß § 31 GeolDG" begründen. Wir werden Ihre Angaben im Rahmen der Weiterverarbeitung der Anzeige prüfen.

3. Reiter: Lage der geologischen Untersuchung
Bei den Angaben zur Lage einer geologischen Untersuchung wird zwischen "punktuellen" und "flächenhaften" geologischen Untersuchungen unterschieden. Bitte wählen Sie die passende Lagedatenerfassung für Ihre Untersuchung aus.

In einem Kartenfenster können punktuelle Untersuchungen durch einen Untersuchungspunkt und flächenhafte Untersuchung durch ein Polygon digitalisiert werden. Einen Untersuchungspunkt können Sie mit einem Klick auf die Karte generieren. Um ein Polygon zu erstellen klicken Sie bitte bei "Lage der flächenhaften Untersuchung" auf "Lage auf Karte erfassen". Die Lagedaten werden durch die Digitalisierung automatisch erfasst. Alternativ können Sie die Koordinaten auch manuell eingeben. Bitte beachten Sie, dass bei einer manuellen Eingabe die Koordinaten im UTM-Referenzsystem erfasst werden müssen. Die Freitextfelder "Flurstück" und "Standortadresse" müssen manuell ausgefüllt werden.

4. Reiter: Proben/Untersuchungen
Im Falle einer Entnahme von Probenmaterial oder bei einer Durchführung von weiteren Untersuchungen bitten wir Sie auch diese zu dokumentieren. Für die Probeentnahmen sind der geplante Aufbewahrungsort und die Aufbewahrungsdauer der Proben einzutragen. Sonstige Untersuchungen beschreiben Sie bitte im dafür vorgesehenen Freitextfeld.

Es ist auch möglich Besonderheiten zur Geologie und Hydrogeologie sowie sonstige Bemerkungen anzugeben.

5. Reiter: Neubearbeitung
Der Reiter "Neubearbeitung" ist auszufüllen, wenn durch die anzuzeigende Untersuchung bereits publizierte Fach- und Bewertungsdaten verwendet und ggf. weiterverarbeitet werden. Sollte dies der Fall sein, geben Sie bitte die betroffenen geologischen Untersuchungen an.

6. Reiter: Anlagen
In diesem Reiter können Sie Lagepläne und sonstige Unterlagen hochladen, die Sie uns zukommen lassen möchten.

7. Reiter: Zusammenfassung
Im Reiter Zusammenfassung können Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben prüfen. Sie können den Anzeigevorgang abschließen, indem Sie die Anzeige speichern oder absenden. Durch Betätigung des blauen PDF-Buttons können Sie die Anzeige als PDF-Datei herunterladen.


Ausfüllanleitung zur Nutzung des Anzeigeportals - Fach- und Bewertungsdaten übermitteln

Besteht bei ihren Daten ein erhöhter Schutzbedarf aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, setzen Sie sich bitte mit uns vor der Datenübermittlung in Verbindung. Sie können hierfür die Funktion "E-Mail verfassen" in der Tabelle "Meine Vorgänge" nutzen.

Allgemeine Informationen und Navigationshilfe
Die Anwendung zur Übermittlung von Fach- und Bewertungsdaten ist an die Anzeige einer geologischen Untersuchung gebunden. Ohne Anzeige können Sie daher keine Fach- und Bewertungsdaten übermitteln. Die Anwendung zur Übermittlung von Fach- und Bewertungsdaten finden Sie in der Rubrik "Meine Vorgänge". In der tabellarischen Auflistung Ihrer Bohrvorhaben oder anderen geologischen Untersuchungen wählen Sie bitte die Aktion "Fach- und Bewertungsdaten übermitteln" aus.

Die Anwendung zur Übermittlung von Fach- und Bewertungsdaten ist in einer Reiterstruktur aufgebaut. Bitte geben Sie mindestens die mit einem * gekennzeichneten Pflichtangaben an. Nur dann können Sie zum nachfolgenden Reiter wechseln und die Datenübermittlung durch Betätigung des Buttons "Weiter" fortsetzen.

Ein korrekt ausgefüllter Reiter wird durch ein grünes Häkchen in der Reiterübersicht gekennzeichnet. Einige Angaben, die Sie bereits bei der Anzeige der geologischen Untersuchung gemacht haben, können Sie bei der Übermittlung von Fach- und Bewertungsdaten aktualisieren. Durch das Klicken auf einen Reiter in der Reiterübersicht oder durch Betätigung der Buttons "Zurück" oder "Weiter" können Sie durch die ausgefüllten Reiter navigieren.

1. Reiter: Adressdaten
Im ersten Reiter können Sie Ihre Angaben zur Untersuchung und zu den Adressangaben erneut einsehen und zum Teil korrigieren. Angaben in ausgegrauten Feldern können nicht mehr geändert werden.

2. Reiter: Nachweisdaten zu Bohrvorhaben und zu anderen geologischen Untersuchungen Die Inhalte dieses Reiters unterscheiden sich für Bohrvorhaben und andere geologische Untersuchungen.

Nachweisdaten zu Bohrvorhaben
Die bei der Anzeige des Bohrvorhabens erfassten Angaben zu Bohrungen und Bohrvorhaben können in diesem Reiter bei Bedarf aktualisiert werden. Bitte beachten Sie, dass bei Lageänderungen die Einzelbohrung (Punkt) oder das Bohrvorhaben zunächst gelöscht und dann neu digitalisiert werden muss.

Nachweisdaten zu geologischen Untersuchungen
Bei den Angaben zur Lage einer geologischen Untersuchung wird zwischen "punktuellen" und "flächenhaften" geologischen Untersuchungen unterschieden. Bitte wählen Sie die passende Lagedatenerfassung für Ihre Untersuchung aus.

Wenn Sie die Angaben zur Lage einer angezeigten Untersuchung ändern möchten, löschen Sie bitte den Punkt oder das Polygon und erfassen Sie die Lage erneut.

3. Reiter: Fachdaten:
In diesem Reiter können Sie die Fachdaten hochladen, die Sie im Rahmen Ihrer Untersuchung erhoben haben. Die genaue Definition von Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten entnehmen Sie bitte unseren FAQ.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Datensätze nicht größer als 50 MB sein dürfen. Bei größeren Datenmengen schicken Sie uns bitte eine Nachricht. Sie können hierfür die Funktion "E-Mail verfassen" in der Tabelle "Meine Vorgänge" nutzen. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht alle Fachdaten zur Untersuchung vorliegen, können Sie diese im Rahmen einer späteren Datenübermittlung einreichen. Bitte beachten Sie die Übermittlungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss der Untersuchung.

Als "Datentyp" wählen Sie bitte die Auswahlmöglichkeiten aus, die am ehesten zutreffen. Eine Mehrfachauswahl ist möglich. Falls Sie uns weitere Informationen zu Ihren Fachdaten mitteilen wollen, tragen Sie diese bitte unter "Weitere Angaben zu Fachdaten" an.

Gemäß § 32 Geologiedatengesetz (GeolDG) können Beschränkungen für die öffentliche Bereitstellung zum Schutz sonstiger Belange vorliegen. Sie können das Vorliegen einer solchen Beschränkung hier angeben und unter "Gründe gemäß § 32 GeolDG" begründen. Wir werden Ihre Angaben im Rahmen der Weiterverarbeitung der Datenübermittlung prüfen.

4. Reiter: Bewertungsdaten
In diesem Reiter können Sie die Bewertungsdaten hochladen, die Sie im Rahmen Ihrer Untersuchung erhoben haben. Die genaue Definition von Nachweis-, Fach- und Bewertungsdaten entnehmen Sie bitte unseren FAQ.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Datensätze nicht größer als 50 MB sein dürfen. Bei größeren Datenmengen schicken Sie uns bitte eine Nachricht. Sie können hierfür die Funktion "E-Mail verfassen" in der Tabelle "Meine Vorgänge" nutzen. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenn Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht alle Bewertungsdaten zur Untersuchung vorliegen, können Sie diese im Rahmen einer späteren Datenübermittlung einreichen. Bitte beachten Sie die Übermittlungsfrist von 6 Monaten nach Abschluss der Untersuchung.

Als "Datentyp" wählen Sie bitte die Auswahlmöglichkeiten aus, die am ehesten zutreffen. Eine Mehrfachauswahl ist möglich. Falls Sie uns weitere Informationen zu Ihren Bewertungsdaten mitteilen wollen, tragen Sie diese bitte unter "Weitere Angaben zu Bewertungsdaten" an.

Gemäß § 32 GeolDG können Beschränkungen für die öffentliche Bereitstellung zum Schutz sonstiger Belange vorliegen. Sie können das Vorliegen einer solchen Beschränkung hier angeben und unter "Gründe gemäß § 32 GeolDG" begründen. Wir werden Ihre Angaben im Rahmen der Weiterverarbeitung der Datenübermittlung prüfen.

5. Reiter: Proben/Untersuchungen zu Bohrvorhaben und zu anderen geologischen Untersuchungen
Die Inhalte dieses Reiters unterscheiden sich für Bohrvorhaben und andere geologische Untersuchungen.

Proben/Untersuchungen zu Bohrvorhaben
Im Falle einer Entnahme von Probenmaterial, bei einer Durchführung von Pumpversuchen oder weiteren Untersuchungen bitten wir Sie auch diese zu dokumentieren. Für die Probeentnahmen sind der geplante Aufbewahrungsort und die Aufbewahrungsdauer der Proben einzutragen. Pumpversuche und sonstige Untersuchungen beschreiben Sie bitte im dafür vorgesehenen Freitextfeld. Für Bohrlochmessungen wählen Sie bitte die Untersuchungsarten aus, die am ehesten zutrifft.

Optional ist es möglich Besonderheiten zur Geologie und Hydrogeologie sowie sonstige Bemerkungen anzugeben.

Angaben zu Probenentnahmen, Untersuchungen und Pumpversuche aus der Anzeige können Sie bei Bedarf ebenfalls korrigieren.

Proben/Untersuchungen zu anderen geologischen Untersuchungen
Im Falle einer Entnahme von Probenmaterial oder bei einer Durchführung von weiteren Untersuchungen bitten wir Sie auch diese zu dokumentieren. Für die Probeentnahmen sind der geplante Aufbewahrungsort und die Aufbewahrungsdauer der Proben einzutragen. Sonstige Untersuchungen beschreiben Sie bitte im dafür vorgesehenen Freitextfeld. Es ist auch möglich Besonderheiten zur Geologie und Hydrogeologie sowie sonstige Bemerkungen anzugeben.

Optional ist es möglich Besonderheiten zur Geologie und Hydrogeologie sowie sonstige Bemerkungen anzugeben.

Angaben zu Probenentnahmen und Untersuchungen aus der Anzeige können Sie bei Bedarf ebenfalls korrigieren.

6.Reiter: Zusammenfassung
Im Reiter Zusammenfassung können Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben prüfen. Sie können den Übermittlungsvorgang abschließen indem Sie die Angaben zu Ihren Fach- und Bewertungsdaten speichern oder absenden. Durch Betätigung des blauen PDF-Buttons können Sie die Datenübermittlung als PDF-Datei herunterladen.

Die Übermittlung von Fach- und Bewertungsdaten kann mehrere Übermittlungsvorgänge umfassen. Deshalb bitten wir Sie uns durch Aktivierung des entsprechenden Feldes den Abschluss der Datenübermittlung mitzuteilen.