LGRBAnzeigeportal

Bohranzeigen

Hier können Sie dem LGRB Bohrvorhaben anzeigen. Die Anzeige des Bohrvorhabens muss spätestens zwei Wochen vor Bohrbeginn erfolgen. Die gewonnenen Fachdaten müssen spätestens drei Monate und die Bewertungsdaten spätestens sechs Monate nach Abschluss der geologischen Untersuchung unaufgefordert übermittelt werden.
Bitte beachten Sie: Die Anzeige ersetzt nicht die Verpflichtung der Anzeige von Erdaufschlüssen oder Bohrungen nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 49 WHG) bei den unteren Wasserbehörden (UWB).

Mit der Anwendung können Bohrvorhaben inkl. Bohrlochmessungen im Land Baden-Württembergs angezeigt werden, unabhängig von Teufe und Verwendungszweck. Nicht anzeigepflichtig sind Pfahlbohrungen (Pfahlgründungen oder Bohrpfahlwände) sowie weitere Bohrungen zu Konstruktionszwecken, z.B. Ankerbohrungen und Horizontalspülbohrungen zur Leitungsverlegung.

Bitte beachten Sie, dass alle anderen geologischen Untersuchungen in der Rubrik "Anzeige einer geologischen Untersuchung" angezeigt werden sollen.

Die Anzeige eines Bohrvorhabens muss spätestens zwei Wochen vor Bohrbeginn erfolgen. Den Termin des Bohrbeginns können Sie nach der ersten Erfassung der Bohranzeige nachträglich noch ändern.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig auch an die örtliche untere Wasserbehörde (UWB) zur Anzeige von Erdaufschlüssen oder Bohrungen nach Wassergesetz Baden-Württemberg (§ 43 WG). Diese erteilen Ihnen die erforderliche Genehmigung.

Für Bohrungen über 100 m Endteufe ist neben der Anzeige nach Geologiedatengesetz und der Erlaubnis nach dem Wassergesetz auch die Prüfung nach Bundesberggesetz durch die Landesbergdirektion im LGRB erforderlich. Diese Bohrungen werden ebenfalls im Anzeigeportal erfasst und Sie erhalten per E-Mail die Beurteilung der Landesbergdirektion, ob für die Bohrung die eingereichte Anzeige ausreicht oder ob nach Bundesberggesetz ein Betriebsplanantrag erforderlich ist. Wenn ein Betriebsplanverfahren erforderlich ist, entscheidet die Landesbergdirektion nicht nur nach Bundesbergesetz, sondern auch nach Wassergesetz über die Genehmigung des Bohrvorhabens.

Für die Eingabe der Bohranzeige brauchen Sie u.a. Adressen, Flurstücksnummern und technische Daten zu den geplanten Bohrungen sowie deren Lage.

Nach dem Absenden der Bohranzeige erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung mit einer Übersicht der übermittelten Daten sowie einem Aktenzeichen.

Falls das Bohrvorhaben nicht realisiert wird, können Sie die Anzeige zurückziehen.

Wichtiger Hinweis zu Bohrproben und zur Übermittlung von Bohrergebnissen

Sämtliche bei Bohrungen gewonnenen Proben sind vor deren Entledigung dem LGRB anzubieten. Bitte bewahren Sie das gesamte Probenmaterial auf und informieren Sie uns über die Art und Menge des Materials und den Ort der Aufbewahrung. Nutzen Sie hierfür bitte die Funktion "E-Mail verfassen" in der Tabelle "Meine Vorgänge" oder nutzen Sie die zentrale E-Mail-Adresse geoldg-lgrb@rpf.bwl.de. Bitte geben Sie das LGRB-Aktenzeichen der Bohranzeige an, damit wir das Probenmaterial zuordnen können.

Übermitteln Sie bitte die Fachdaten (Bohrprofile, Schichtenverzeichnisse etc.) spätestens drei Monate und Bewertungsdaten (Analysen, Gutachten und Berichte etc.) spätestens sechs Monate nach Abschluss der Bohrarbeiten. Bitte melden Sie sich hierzu am Anzeigeportal an und nutzen den Menüpunkt Übermittlung Fach- und Bewertungsdaten.

Login

    

Für die Nutzung der Anwendung ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung erforderlich. Diese erfolgt zentral über den LGRB Online-Shop.

Bitte beachten Sie:
Nach der Bestellung der Fachanwendung über den LGRB-Online-Shop erhalten Sie spätestens am übernächsten Tag eine E-Mail mit Ihren Zugangsdaten. Danach ist die Erfassung von Bohrungen im Bohranzeigensystem möglich.